Money, money, money

Förderungen für Dorfgruppen

Viele tolle Projekte funktionieren auch ohne Geld. Aber was ist, wenn Du eine Idee hast, wofür du eine kleinere oder größere Summe benötigst?

Hier haben wir Dir alle, uns bekannten, Finanzierungsmöglichkeiten zusammengestellt.

Auch die Gemeinden unterstützen Dein Vorhaben: jede Gemeinde hat andere Wege und Mittel. Hier findest Du sie nach Gemeinde sortiert.
Zusätzlich gibt es seit 2025 einen Bürgerbeteiligungshaushalt der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Gemeinden, je nach Einwohner, ausgezahlt wird.

Auch wir haben Gelder für Dein Projekt

Ländliche Gilden

Ja genau, auch wir, die Ländlichen Gilden, können Dein dorfgemeinschaftsstärkendes Projekt fördern. Dabei können wir bis hin zu 3.000€ finanziell unterstützen und dabei maximal 80% des Projektes finanzieren.

Es gibt weder Datum noch Aufrufe: wenn Du eine Projektidee hast, kannst Du Dich bei uns bewerben.

Um Unterstützung von uns zu erhalten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Es muss im Interesse der Dorfgemeinschaft sein, es muss nachhaltig gestaltet werden und kein Beteiligter wird außen vor gelassen.

Wir können leider nur Projekte unterstützen, die noch nicht begonnen worden sind. Kontaktiert uns dazu einfach und wir kommen in Dein Dorf und besprechen näheres mit Euch.

Bitte wählen:

Nicht nur Geld

Unterstützung von den Gemeinden

Die verschiedenen Unterstützungsleistungen der Gemeinde für ihre BürgerInnen wurden von uns zusammengetragen: Wir können weder Vollständigkeit noch Aktualität garantieren. Dies dient nur als kleinen Überblick der unsere und Eure Arbeit erleichtern soll – bei weiteren Fragen ist der erste und richtige Ansprechpartner hierbei immer die Gemeinde selbst.

Kelmis

Bürgerbeteiligungshaushalt

Sobald bekannt ist, unter welchen Bedingungen Gelder aus dem Bürgerbeteiligungshaushalt vergeben werden, wird es hier ergänzt. Solange richte Dich bitte mit Deinen Fragen an Deine Gemeinde.

weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Grundzuschuss für Vereine und Vereinigungen

  • Der Sitz des Vereins muss in der Gemeinde Kelmis liegen.
  • Die hauptsächliche Aktivität muss in der Gemeinde Kelmis durchgeführt werden.
  • Die Mitglieder müssen mehrheitlich (über 50%) in der Gemeinde Kelmis wohnhaft sein.
  • Der Verein muss mindestens ein Jahr bestehen und eine regelmäßige Tätigkeit ausüben.
  • Der Verein erhält den Subsidienantrag Ende Januar und muss diesen bis zum 31. März einreichen damit er Anrecht auf eine Bezuschussung vor dem 30. Juni hat. Anträge die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni bei uns eingehen werden spätestens zum 31. Dezember ausbezahlt. Alle Anträge welche nach dem 30. Juni eingereicht werden, werden für dieses Jahr nicht mehr akzeptiert.
  • Der Verein darf in keiner anderen Gemeinde einen Basiszuschuss erhalten.
  • Alle Vereine sind verpflichtet dem Antrag eine Liste der aktiven Mitglieder beizufügen.
  • Alle Vereine sind verpflichtet dem Antrag einen Tätigkeitsbericht des Vorjahres / der Vorsaison beizufügen.
  • Die Vereine die im letzten Jahr einen Basiszuschuss der Gemeinde Kelmis erhalten haben sind verpflichtet dem Antrag Rechnungen in Höhe des letzten Zuschusses beizufügen. So können wir prüfen ob der Verein den Basiszuschuss auch genutzt hat.
  • eder Sportverein ist verpflichtet dem Antrag eine Kopie der Haftpflicht- & Unfallversicherung beizufügen.
  • Es gibt keinen Mindest- oder Höchstförderungsbetrag
  • Die Antragsformulare werden Anfang-Mitte Januar versendet und müssen von den Antragsstellern bis zum 31.03 des selben Jahres zurückgesendet werden. Der Zuschuss wird dann zwischen Juli und September ausgezahlt.
  • Luca Samadello per Telefon 0032 8763 9848 oder per E-Mail luca.samadello@kelmis.be

Sonderzuschuss nicht zwingend für Vereine und Vereinigungen

  • Es müssen Aktivitäten oder Veranstaltungen sein, die einen außergewöhnlichen Charakter besitzen.
  • Nicht anerkannte Vereine, Organisationen und Vereinigungen können ebenfalls einen Antrag auf einen Sonderzuschuss stellen.
  • Die Sonderzuschüsse sind beim GK schriftlich zu beantragen.
  • Der Antrag benötigt eine genaue Beschreibung des geplanten Projekts oder der Veranstaltung.
  • Der Antrag muss vor Beginn der zu unterstützenden Initiative gestellt werden.
  • Alle Vereine, mit Ausnahme der Karnevalsvereine werden beim Vereinsjubiläum ein Sonderzuschuss gewährt, der dem Alter des Vereins multipliziert mit 10 entspricht. Als Vereinsjubiläum gilt jede Periode von 25 Jahren.
  • Karnevalsvereine werden bei Vereinsjubiläen ein Sonderzuschuss gewährt, der dem Alter des Vereins multipliziert mit 5 entspricht. Als Vereinsjubiläum gilt jede Periode von 11 Jahren.
  • Es gibt keinen Mindest- oder Höchstförderungsbetrag
  • Der Antrag wird auf das nächstgelegene Gemeindekollegium (immer donnerstags, mit wenigen Ausnahmen) gesetzt. Wenn der Antrag angenommen wird erhält der Antragssteller Bescheid. Die Auszahlung erfolgt meist nach Erhalt von Rechnungen welche die Höhe des Zuschusses der Gemeinde decken. Wenn ein Verein beispielsweise einen Antrag für 500€ für Pokale genehmigt bekommt, erhalten Sie erst die 500€ wenn Sie uns die Rechnung der Pokale geben.
  • Luca Samadello per Telefon 0032 8763 9848 oder per E-Mail luca.samadello@kelmis.be

andere Unterstützungsmöglichkeiten

Dorfhäuser, Räume und Säle:

  • Kulturheim Hergenrath
    • 2€/ Stunde für Vereine mit sozialem Charakter
    • 6€/ Stunde für alle anderen Vereine
    • kleiner Raum: 15-20 Personen
    • großer Raum: ca. 150 Personen (je nachdem ob stehend oder sitzend)
    • Die Räumlichkeiten sind barrierefrei

Materialien:

Es werden für alle Materialen Kautionen erhoben. Die Gemeinde bietet ebenfalls eine logistische Unterstützung an – es werden hierbei Stundenlohn und Gerätschaften in Rechnung gestellt. Nathalie Kohl per Telefon 0032 8763 9820 oder per E-Mail nathalie.kohl@kelmis.be oder verwaltung@kelmis.be
  • 2 Ausstellungstafeln
  • 40 Bühnenelemente
  • 5 dünne 5 dicke Fahnenmaste
  • 6 Fahnenständer inkl. Fahnen
  • 1 fahrbares Gerüst bis 10m Höhe
  • 11 Holzpodeste
  • 2 25m lange Lichtgirlanden
  • 10 Kableschutzmatten
  • 1 Mobile Bühne
  • 15 Mülltonnen
  • 200 NADAR Absperrgitter
  • 15 Parkhinweisschilder
  • 1 Rednerpult
  • 2 Scheinwerfer
  • 250 Stühle
  • 1 Treppe
  • 30 Weihnachtsbuden

Lontzen

Bürgerbeteiligungshaushalt

Sobald bekannt ist, unter welchen Bedingungen Gelder aus dem Bürgerbeteiligungshaushalt vergeben werden, wird es hier ergänzt. Solange richte Dich bitte mit Deinen Fragen an Deine Gemeinde.

weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Grundsätzlich sind Zuschüsse bis spätestens 30. November des Vorjahres zu beantragen. Projektzuschüsse bedürfen der Genehmigung durch den Stadtrat – dies kann von der Vorbereitung bis zur Billigung durch die Aufsichtsbehörde bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.

Link für die Antragsformulare einfach klicken. Antrag entweder per Brief an das Gemeindekollegium oder per E-Mail an finanzdienst@eupen.be

  • Basisbezuschussung für Vereine in den Bereichen Sport, Kultur, Jugendgruppen, Verkehrsvereine und Bibliotheken.
  • KIP Zuschuss: Kultur-Initiativ-Projekte
    • Es können kulturelle Projekte bezuschusst werden bei einem Maximalbetrag bis zu 2.500€. Mit einer Projektbeschreiben kann formlos diese Unterstützung beantragt werden.
  • VIP Zuschuss: Viertel-Initiativ-Projekte
    • Projekte zur Aufwertung eines Stadtviertels die zur Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen sind förderfähig bis zu 2.500 €
  • Saalmieten
    • Unterstützt werden können kulturelle Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Kappensitzungen oder ähnliche Veranstaltungen. Der Zuschuss beträgt 30 % der Saalmiete und maximal 300 € und dies kann nur einmal im Jahr bezuschusst werden.
  • JIP Zuschuss: Jugend-Initiativ-Projekte
    • Es können Projekte für Jugendliche bezuschusst werden bei einem Maximalbetrag bis zu 2.500€. Mit einer Projektbeschreiben kann formlos diese Unterstützung beantragt werden.

andere Unterstützungsmöglichkeiten

Dorfhäuser, Räume und Säle:

  • Haus Harna
  • Hubertushalle
  • Mehrzweckhalle
  • Alte Schmiede
  • Verkehrsverein Herbesthal
  • Vereinshaus Herbesthal
  • Vereinshaus Lontzen

Materialien:

Die Materialien können oftmals ohne Gebühr bei der Gemeinde ausgeliehen werden und in der Regel nur für Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde. Anträge zum Ausleihen von Gemeindematerial müssen mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden.
  • 70 Absperrgitter
  • 20 HERAS Zäune
  • Bühnenelemente
  • 1 fahrbares Gerüst
  • 1 Ampelanlage
  • Verkehrsschilder
  • Parkhinweisschilder
  • Rednerpult & Mikrofon
  • Mülltonnen
  • 1 Stromverteilerkasten
  • 1 WC-Anlage
  • Minibus
    • Ohne Mietkosten nur für Vereinigungen der Gemeinde

Gerätschaften:

Die Gerätschaften können immer mit Personal der Gemeinde gemietet werden gegen Kosten.
  • Bagger
  • Traktor
  • großer oder kleiner LKW
  • Lieferwagen
  • Thermowagen für heißen Asphalt
  • Gabelstapler
  • Schneepflug

Plakatierungsarbeiten:

Kostenfrei für Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde

Raeren

Bürgerbeteiligungshaushalt

Hier findest Du alle Infos, die Du brauchst! In den Richtlinien wird deutlich und einfach erklärt was die Gemeinde fördern kann und worauf sie achten. Hier findest Du die Richtlinien in einfacher Sprache.  Stand Oktober 2025 können Projekte bis zu 10.000€ finanziell unterstützt werden.

weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

  • Basiszuschuss für Vereine und Vereinigungen
    • Der Sitz des Vereins muss in der Gemeinde Raeren liegen.
    • Vorab vom Gemeindekollegium als Verein in das Raerener Vereinsregister aufgenommen worden sein.
    • 50 % seiner aktiven Mitglieder müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde Raeren haben.
    • jährlich in der Gemeinde an mindestens 3 Veranstaltungen teilgenommen oder mindestens 3 Veranstaltungen organisiert haben.
    • eine eingetragene Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsichten (VoG) sein oder gemeinnützige Zwecke verfolgen.einreichen damit er Anrecht auf eine Bezuschussung vor dem 30. Juni hat. Anträge die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni bei uns eingehen werden spätestens zum 31. Dezember ausbezahlt. Alle Anträge welche nach dem 30. Juni eingereicht werden, werden für dieses Jahr nicht mehr akzeptiert.
    • mindestens 5 aktive Mitglieder haben.
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 1 Jahr aktiv sein.
    • für seine Mitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.beizufügen.
    • für eigenes Material, das in gemeindeeigene Gebäude gelagert wird, eine Versicherung für den Gebäudeinhalt mit Regressverzicht abgeschlossen haben.
    • Es gibt keinen Mindest- oder Höchstförderungsbetrag
    • Sportvereine müssen die vollständigen Vereinsunterlagen fristgerecht für den 1. September eines jeden Jahres bei der Gemeindeverwaltung eingereicht haben. Für alle anderen Vereine gilt der 01.03 als Einsendefrist.
    • Basiszuschüsse bei Frau Nadine Vonhoff
    • Sonderzuschüsse bei Frau Martina Nols
    • Logistische Hilfen: Frau Tinny Orban und Frau Stephanie Soiron

andere Unterstützungsmöglichkeiten

Dorfhäuser, Räume und Säle:

Materialien kostenfrei für hiesige Veranstaltungen

Es werden für Veranstaltungen Kautionen für Lärmbelästigung, Toilettenwagen, Holzbuden, Umwelt/Gemeindeinfrastruktur und Bühnen erhoben. Anträge zum Ausleihen mindestens einen Monat vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich bei der Bauamt einreichen.

  • Kabeltrommeln
  • Lichterketten
  • Neonröhren
  • Zählerkasten
  • Strahler auf Stativ
  • Grill
  • Boden zum Auslegen der Hallen
  • Verlängerung 32 A – 25 und 50 Meter
  • Schilder „Vorsicht Wanderer“
  • Heizkanone
  • Mülleimer
  • Rednerpult
  • Gardarobenständer
  • Wahlurnen und Wahlkabinen

Materialien die gegen Gebühr ausgeliehen werden können

bitte erfragt die Preise und Mindestmengen bei der Gemeinde. Anträge zum Ausleihen mindestens einen Monat vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich bei dem Bauamt einreichen.

  • Barrieren und Verkehrsschilder
  • Verkehrskegel
  • Aufstellen der Verkehrsschilder
  • Sicherheitslampen
  • Fahnen und Fahnenmast
  • Stühle
  • Strom-Verteilerkasten
  • Strom Verlängerung
  • Toilettenwagen
  • Holubuden
  • Bühnenelement und Bühnentreppe

Unterstützung für Jugendgruppen wie KLJ und Pfadfinder

Auf Anfrage werden Jugendgruppen wie KLJ und Pfadfinder beispielsweise logistisch durch die Gemeinde unterstützt.

Eupen

Bürgerbeteiligungshaushalt

Die Stadt Eupen hat einen Beschluss zur Handhabung des Bürgerbeteiligungshaushaltes gefasst: Ab jetzt könnt ihr Euch ganz einfach bei der Stadt für einen Zuschuss melden: ihr müsst nur einen kurzen Fragebogen ausfüllen! Projekte können gefördert werden, wenn sie sich positiv auf den sozialen Zusammenhalt oder die Umwelt auswirken.

weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Grundsätzlich sind Zuschüsse bis spätestens 30. November des Vorjahres zu beantragen. Projektzuschüsse bedürfen der Genehmigung durch den Stadtrat – dies kann von der Vorbereitung bis zur Billigung durch die Aufsichtsbehörde bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.
Beantragen entweder per Brief an das Gemeindekollegium oder per E-Mail an finanzdienst@eupen.be
  • Basisbezuschussung für Vereine
  • Kultur-Initiativ-Projekte Zuschuss
    • Antragsberechtigt sind Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht mit Sitz auf dem Gebiet der Stadt Eupen und die nicht durch die Deutschsprachige Gemeinschaft als professioneller Kulturträger anerkannt sindbesitzen.
    • Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die auf dem Gebiet der Stadt Eupen stattfinden
    • Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die einen publikumsorientierten Charakter haben oder zur Anwerbung neuer Mitglieder geeignet sind
    • Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
    • Bezuschusst werden kulturelle Projekte, die zu keinem Doppelangebot führen.
    • Wiederkehrende Veranstaltungen sind von der Bezuschussung ausgeschlossen
    • Pro Antragsteller wird jährlich maximal ein Zuschuss im Rahmen der Kulturinitiativprojekte gewährt
    • Zuschusshöhe: 50% der Kosten des Projekts, bei einem Maximalbetrag des Zuschusses in Höhe von 2.500 €
    • Beantragung mittels formlosen Antrags mit Projektbeschreibung. Nach Überprüfung der Zulässigkeit durch die Zentralverwaltung entscheidet das Gemeindekollegium über die Gewährung des Zuschusses.
  • Saalmieten Zuschuss
    • Nutznießer eines Zuschusses zu einer Saalmiete können ausschließlich Vereinigungen sein, die ihren Sitz in Eupen haben, für eine kulturelle Veranstaltung auf dem Eupener Stadtgebiet.
    • Als kulturelle Veranstaltungen im Sinne der Regelung gelten Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Kappensitzungen oder ähnliche Veranstaltungen.
    • Der Zuschuss beträgt 30 % der Saalmiete und maximal 300 €. Eine Vereinigung kann diesen Zuschuss nur ein Mal pro Jahr erhalten.
    • Für die Bewilligung des Zuschusses müssen die Vereinigungen vor der Veranstaltung einen formlosen Antrag an das Gemeindekollegium stellen, mit Angabe der Art der Veranstaltung, des Datums, des Ortes und der Höhe der Saalmiete. Im Jahr 2019 kann der Antrag auch rückwirkend gestellt werden. Nach der Veranstaltung übermittelt die Vereinigung eine Kopie der Rechnung für die Saalmiete und einen Zahlungsbeleg.

andere Unterstützungsmöglichkeiten

Dorfhäuser, Räume und Säle:

  • Kolpinghaus Eupen
    • Kontakt über V.o.G Eastbelgica
  • Jünglingshaus Eupen
    • Kontakt über V.o.G Königliches Kulturelle Komitee der Stadt Eupen
  • Kulturzentrum Alter Schlachthof Eupen
    • Kontakt: info@alter-schlachthof.be
    • Diese Räumlichkeiten sind Barrierefrei
  • Schießstand Ochsenalm Eupen
    • Kontakt über : V.o.G. Schießstand der Kgl. St. Josef Bürgerschützen-Gesellschaft Eupen
  • Pfadfinderlokale der Einheit St. Martin Eupen
    • Kontakt über : V.o.G. Camelot
  • Haus „La Rocca“ – Pfadfinderlokale der Einheit Franz von Assisi
    • Kontakt über : V.o.G. Haus Franz
  • Haus „La Rocca“ – Pfadfinderlokale der Einheit Franz von Assisi
    • Kontakt über : V.o.G. Haus Franz
  • Jugendheim Oberstadt
    • Kontakt über : V.o.G. Offene Jugendarbeit Eupen
  • Jugendheim Kettenis
    • Kontakt über : V.o.G. Offene Jugendarbeit Eupen

Materialverleih

  • Barrieren
  • Verkehrsschilder und Verkehrskegel
  • Sicherheitslampen
  • Ausstellungswände
  • Pflanzendekorationen
  • Fahnen und Fahnenmast
  • Stühle
  • Müllfässer
  • Wasserverteiler, Stromverteilerkasten, und Starkstromkabel
  • Siegerpodest
  • kleiner Pavillon
  • Rednerpult mit Eupener Wappen
  • Waschbärenfalle

Bütgenbach

Bürgerbeteiligungshaushalt

Die Gemeinde Bütgenbach hatte auch vor dem Beschluss des Bürgerbeteiligungshaushalt schon immer einen Haushalt für die Dörfer und Dorfgruppen. Also egal was Du cooles in Deinem Dorf vorhast – frag doch einfach mal bei der Gemeinde nach ob sie Dich dabei unterstützen können.

weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

  • Kostenfreie Werbung
    • Jährlichen Funktionszuschüsse (die Jugendarbeit wird in den Vereinen besonders unterstützt)
  • außerordentlicher Zuschuss
    • Bei wiederkehrenden Veranstaltungen z.B. Stiftung von Pokalen/Medaillen und bei besonderen Großveranstaltungen. Beides muss aber vorher angefragt werden.
  • Bezuschussung von Infrastrukturprojekten
  • Bezuschussung von Geräten, Material, besonderen Dorfverschönerungsmaßnahmen,…
    • Durch einen Antrag an das Gemeindekollegium können zudem außerordentliche Zuschüsse gewährt werden, wofür die Gemeinde einen Haushaltsposten im Ordentlichen Dienst führt.

Bedingungen:

  • Der Verein muss seinen Sitz in der Gemeinde Bütgenbach haben.
  • Bei größeren Veranstaltungen müssen diese auf Gebiet der Gemeinde Bütgenbach stattfinden.
  • Förderung mindestens 50€ und maximal 500€
  • Bearbeitungszeit in der Regel maximal ein Monat
  • Anfrage bei: Gemeindekollegium der Gemeinde Bütgenbach

andere Unterstützungsmöglichkeiten

Dorfhäuser, Räume und Säle:

  • Vereinhaus Elsenborn
  • Herzebösch
    • Kontakt: Stephan Noel Tel: +32 478 27 42 32 Email: stephan.noel@skynet.be
  • Pfarr- und Begegnungszentrum Bütgenbach
    • Für Reservierungen: norbert.hilgers@skynet.be
  • Pfarr- und Kulturheim Weywertz
    • Für Reservierungen: jurgen.noel@skynet.be
  • Haus der Begegnung Nidrum
    • Für Reservierungen: Tel. 080/446572, schumacher.bm@gmail.com
  • Dorfhaus Berg
  • Haustock Küchelscheid – Leykaul
    • Ralf Paustenbach Telefon: 0049 160 97911494 E-Mail: Rpaustenbach@hotmail.de und Michael Breuer Telefon: 0049 1712757008

Anderes

  • Verkehrsschilder
  • Absperrgitter
  • Lichterketten

Büllingen

Bürgerbeteiligungshaushalt

Sobald bekannt ist, unter welchen Bedingungen Gelder aus dem Bürgerbeteiligungshaushalt vergeben werden, wird es hier ergänzt. Solange richte Dich bitte mit Deinen Fragen an Deine Gemeinde.

weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Funktionszuschuss für Vereinigungen
  • Es gibt jedes Jahr festgelegt Kriterien für Sportvereine, Amateurkunstvereinigungen, Karnevallsgesellschaften,
  • Die Kriterien werden vom Gemeinderat festgelegt und können hier eingesehen werden.

andere Unterstützungsmöglichkeiten

Dorfhäuser, Räume und Säle:

  • Dorfhaus Holzheim
    • Ansprechpartner: Herr René Kalfa Telefon: +32 (0) 486 / 49 13 89 E-Mail: kalfarene@gmail.com
  • Dorfhaus Hünningen
    • Ansprechpartnerin: Erika Stoffels: Telefon +32 495 41 20 02 Bettina Drösch: Telefon +32 476 78 48 67 oder per E-Mail: SaalConcordia@huenningen.be
  • Sporthalle Manderfeld
    • Ansprechpartner: Conny Maus Mobil: +32 (0)477 40 61 41
  • Sporthalle Rocherath
    • Kontakt: +32 (0)80 33 03 46
  • Sporthalle Büllingen (aktuell im Umbau)

Anderes

  • Logitische Unterstützung
    • Beispielsweise für die KLJ die Fahrt vom Material bis zum Lagerplatz
  • Müllcontainer für große Veranstaltungen
    • Anfrage beim Bauamt: bauamt@buellingen.be

Amel

Bürgerbeteiligungshaushalt

Sobald bekannt ist, unter welchen Bedingungen Gelder aus dem Bürgerbeteiligungshaushalt vergeben werden, wird es hier ergänzt. Solange richte Dich bitte mit Deinen Fragen an Deine Gemeinde.

weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Funktionszuschuss für Vereinigungen
  • Es gibt jedes Jahr festgelegt Kriterien für Sport, Kultur, Bibliotheken,…
  • Die Kriterien werden vom Gemeinderat festgelegt

andere Unterstützungen

  • Die Gemeinde Amel hat keine festgelegten Kriterien, im Gegenteil die Unterstützung seitens der Gemeinde gestaltet sich sehr vielfältig: Es lohnt sich also, wenn Du ein tolles Projekt hast, einfach mal nachzufragen ob und wie die Gemeinde unterstützen kann.

andere Unterstützungsmöglichkeiten

Dorfhäuser, Räume und Säle:

  • Born
  • Deidenberg
  • Herresbach
  • Meyerode
  • Mirfeld (noch in Bau)
    • Die Räumlichkeiten sind barrierefrei
  • Möderscheid
    • Die Räumlichkeiten sind barrierefrei
  • Schoppen
    • Die Räumlichkeiten sind barrierefrei
  • Valender

Anderes

  • Kostenfreie Werbung,
  • Heizöl Sammelbestellung,
  • Gratis Minibus Vermietung
    • Der Bus kann oft innerhalb von wenigen Stunden zur Verfügung stehen. Einfach klicken um auf die Website der Gemeinde zu kommen

Sankt Vith

Bürgerbeteiligungshaushalt

Sobald bekannt ist, unter welchen Bedingungen Gelder aus dem Bürgerbeteiligungshaushalt vergeben werden, wird es hier ergänzt. Solange richte Dich bitte mit Deinen Fragen an Deine Gemeinde.

Burg-Reuland

Bürgerbeteiligungshaushalt

Die Gemeinde Burg-Reuland hat am 25. April 2024 folgende Kriterien festgelegt:
  • die Gelder können zur Finanzierung bestehender struktureller Initiativen oder neuer Projekte verwendet werden, die dem Gemeinwohl auf Ebene der Gemeinde zugute kommen.
  • diese können in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen gewährt werden oder können der Finanzierung von Materialkäufen dienen welche belegt werden müssen.
  • Ausgenommen sind Aktivitäten und Veranstaltungen von Sport- und Kulturvereinigungen, die sich ausschließlich auf die üblichen Zwecke und Betätigungsfelder dieser Vereinigungen beziehen.
  • Es ist ein Antrag zu stellen an das Gemeindekollegium um Unterstützung aus dem Bürgerbeteiligungshaushalt zu erhalten.

weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Gestaltungsprojekte von Ehrenamtlichen

  • Es können ehrenamtlich durchgeführte Gestaltungsprojekte finanziell unterstützt werden indem beispielsweise Materialkosten von der Gemeinde übernommen werden können.
  • Wendet euch dazu an Eure Gemeinde

andere Unterstützungsmöglichkeiten

Dorfhäuser, Räume und Säle:

  • Thommen
    • 50 €/ Tag oder 30€/ halber Tag
    • Die Räumlichkeiten sind barrierefrei
  • Grüfflingen
    • 50 €/ Tag oder 30€/ halber Tag
    • Die Räumlichkeiten sind barrierefrei
  • Burg-Reuland
    • 50 €/ Tag oder 30€/ halber Tag
    • Die Räumlichkeiten sind barrierefrei